Freitag, 28. September 2018

INCO eG - Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder

    § 17 Juristische Person; Formkaufmann
    § 18 Rechtsverhältnis zwischen Genossenschaft und Mitgliedern
    § 19 Gewinn- und Verlustverteilung
    § 20 Ausschluss der Gewinnverteilung
    § 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben
    § 21a Ausnahmen vom Verbot der Verzinsung
    § 21b Mitgliederdarlehen
    § 22 Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
    § 22a Nachschusspflicht
    § 22b Zerlegung des Geschäftsanteils
    § 23 Haftung der Mitglieder

Sonntag, 23. September 2018

Inco Genossenschaft / 20 Millionen Menschen Genossenschaftsmitglied

Allein in Deutschland sind mehr als 20 Millionen Menschen Genossenschaftsmitglied. Dennoch steht die öffentliche Wahrnehmung hinter der Bedeutung zurück. Das Fundament der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft” (eG) ist die Mitgliedschaft: gemeinsam, gleichberechtigt handeln als nachhaltiges Prinzip.

Ziele zusammen erfolgreicher erreichen als alleine: Der Grundgedanke genossenschaftlicher Kooperation findet Anwendung, wenn das wirtschaftliche Ziel die Leistungskraft des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die Selbständigkeit bewahrt werden soll. Genossenschaftsmitglieder sind zugleich Eigentümer wie Kunden. Dieses Identitätsprinzip bedeutet nicht, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften:

Sie sind fester Bestandteil der freien Marktwirtschaft. Ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen bündelt die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder. Im Fokus steht marktwirtschaftliches Denken und Handeln zum Wohle der Mitglieder. Denn auch Genossenschaften messen Unternehmertum am Erfolg. Auch aus diesem Grund sind sie seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

INCO Genossenschaft in Duisburg / Transparenz ist eines der wichtigsten Grundprinzipien der Inco e.G

Inco eG | https://www.geno-inco.de/ Zudem ist die  Genossenschaft  die sicherste Unternehmensform/ Rechtsform durch staatl. ......