Allein in Deutschland sind mehr als 20 Millionen Menschen Genossenschaftsmitglied. Dennoch steht die öffentliche Wahrnehmung hinter der Bedeutung zurück. Das Fundament der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft” (eG) ist die Mitgliedschaft: gemeinsam, gleichberechtigt handeln als nachhaltiges Prinzip.
Ziele zusammen erfolgreicher erreichen als alleine: Der Grundgedanke genossenschaftlicher Kooperation findet Anwendung, wenn das wirtschaftliche Ziel die Leistungskraft des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die Selbständigkeit bewahrt werden soll.
Genossenschaftsmitglieder sind zugleich Eigentümer wie Kunden. Dieses Identitätsprinzip bedeutet nicht, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften:
Sie sind fester Bestandteil der freien Marktwirtschaft. Ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen bündelt die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder. Im Fokus steht marktwirtschaftliches Denken und Handeln zum Wohle der Mitglieder. Denn auch Genossenschaften messen Unternehmertum am Erfolg. Auch aus diesem Grund sind sie seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.